WeltGenussErbe
Aktueller Stand
Aus Bayern sind aktuell 33 Agrarprodukte und Lebensmittel bei der EU eingetragen:
- davon 27 als geschützte geografische Angabe (g.g.A.) und
- sechs als geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.).
- Hinzukommen acht eingetragene Weinbauerzeugnisse (vier g.U., vier g.g.A.),
- ein aromatisiertes weinhaltiges Getränk und
- 12 Spirituosen (g.A.).
Zur Zeit laufen Antragsverfahren für weitere bayerische Spezialitäten, z.B. Fränkisches Hiffenmark, Iphöfer Echter-Berg und Obst vom Bodensee.
zur Broschüre (PDF-Download)
EU-Herkunftszeichen
Die Herkunftszeichen schützen regionale Spezialitäten vor Nachahmung und Missbrauch.
Für Bayerisches Bier beispielsweise bedeutet das: Nur die Brauer in Bayern, die die festgelegten Bedingungen einhalten und kontrolliert werden, dürfen ihr Bier in Europa als "Bayerisches Bier" verkaufen. Allen anderen Herstellern außerhalb des Freistaates ist die Nutzung des Begriffs "Bayerisches Bier" strikt verboten.
Auch wörtliche und bildliche Anlehnungen, wie "Bayrisch Bier", "nach Bayerischer Art" oder die Verwendung von weiß-blauen Rauten auf dem Label sind untersagt. Auswärtige Hersteller können somit nicht mehr vom weltweit hohen Ansehen dieses Erzeugnisses profitieren.
DAS G.U.-SIEGEL
Das Siegel „Geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g. U.) darf nur ein Produkt tragen, das seine Güte oder Eigenschaften überwiegend oder ausschließlich den geografischen Verhältnissen einschließlich der natürlichen und menschlichen Einflüsse verdankt.
Diese starke Prägung und enge Verbindung mit der Region ist nur möglich, wenn die Erzeugung, die Aufbereitung und die Verarbeitung, also alle drei Produktionsschritte, in dem eingegrenzten Gebiet erfolgen.
DAS G.G.A.-SIEGEL
Die Bezeichnung „Geschützte geografische Angabe“ (g. g. A.) erhalten Produkte, deren Qualität, Ansehen oder eine andere Eigenschaft wesentlich auf diesen geografischen Ursprung zurückzuführen ist. Die Region hat also dem Produkt einen deutlichen „Stempel“ aufgedrückt und es geprägt.
Es müssen daher möglichst viele, aber mindestens der wertgebende Produktionsschritt in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen. Die g. g. A. ist deshalb beispielsweise für Produkte geeignet, bei denen einzelne Vorstufen nicht in dem geografischen Gebiet erzeugt werden können (z. B. orientalische Gewürze für den Nürnberger Lebkuchen).
Kontakte
Informationen zum Herkunftsschutz allgemein, zum Antragsverfahren etc.:
Kompetenzzentrum für Ernährung - KErn
Arbeitsgruppe Wertschätzung & Kultur
Hofer Straße 20
95326 Kulmbach
Telefon 09221 40782-242
E-Mail: spezialitaetenland[at]KErn.bayern.de
Herstellerkontrolle, Hoheitsvollzug:
Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte
Arbeitsgruppe Qualitätspolitik, geographische Herkunftsangaben
Menzinger Str. 54
80638 München
Telefon 08161 8640-1333
E-Mail: geoschutz[at]LfL.bayern.de