Münchener Bier

Region: Oberbayern

stumme Karte, Oberbayern markiert

Der Begriff Münchner Bier umfasst nahezu alle unter- und obergärigen Biere, die in München gebraut werden. Von den Hell-, Export und Pilsbieren über die Dunkel-, Märzen- und Bockbiere bis zu den Weizenbieren werden alkoholhaltige und manche alkoholfreie Variante angeboten.

Das Wasser für die Herstellung des Münchner Bieres stammt ausschließlich aus den tertiären Molasseschichten der Münchner Schotterebene. Die Münchner genießen ihr Bier sehr gerne im Biergarten, zuhause oder in den zahlreichen Gaststätten sowie den großen Hallen der Münchner Brauereien, die bis zu 1.000 Besucher fassen.

Darüber hinaus darf auf dem Münchner Oktoberfest nur Bier aus Münchner Brauereien ausgeschenkt werden.
Nicht nur in Deutschland ist das Münchener Bier beliebt, sondern auch weltweit. Münchner Brauer exportieren ihr Produkt in mehr als 140 Länder.

Die Münchner waren ihrer Zeit voraus

drei verschiedene Münchner Biere in unterschiedlichen Gläsern im linken Bildbereich auf einem Tablett

Die Geschichte des Münchner Bieres ist eng mit der Geschichte der Stadt München verbunden.

Bereits um 1453 formulierte der Magistrat der Stadt eine Biersatzung, der zufolge Bier nur aus Gerste, Hopfen und Wasser bestehen durfte. 1487 erließ Herzog Albrecht IV. für die damalige Residenzstadt München die Bierordnung und Brauer seines Teilherzogtums Oberbayern mussten fortan einen "Aid" auf dieses erste Reinheitsgebot beim sogenannten "Rentmeister der Obern Baiern" schwören. Diese Bierordnung galt damals als Qualitätsbasis der Münchner Biere. Die Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X., Söhne des Herzog Albrecht IV., führten die hohen Qualitätsansprüche fort und erließen gemeinsam das bayerische Reinheitsgebot von 1516.

Die Münchner waren ihrer Zeit voraus - in diesem Sinne kann das Münchner Biergebot von 1487, wenn nicht sogar die Münchner Biersatzung von 1453, als wohl ältestes Lebensmittelgesetz der Welt gesehen werden, an das sich auch heute traditionell noch gehalten wird.

München blickt auf jahrhundertelange Brautradition zurück

Es ist davon auszugehen, dass nach der Gründung Münchens (1158) alsbald ein „prewhaus“ errichtet worden ist, denn München „bei den Munichen“ war mit seiner Isarbrücke eine Zoll- und damit Raststelle.

Die erste urkundliche Erwähnung von Bier im heutigen München geht auf den Diakon Huezzi und auf das Jahr 815 zurück. Dieser hatte dem Bischof von Freising jährlich eine Fuhre Bier abzuliefern. Die Qualität und das Ansehen von Münchner Bier sind vor allem auf die jahrhundertelange Brautradition und das Münchner Reinheitsgebot zurückzuführen. Um die Jahre 1891-92 existierten 37 Brauereien in München.

Um 1900 war sogar eine Münchner Brauerei mit einem Löwen im Logo die größte Brauerei in Deutschland. 1930 gab es noch zehn Brauereien in München.

Im zweiten Weltkrieg war München, als eine der größten deutschen Städte, eines der Hauptangriffsziele der Alliierten und die Brauereien wurden fast vollständig ausgebombt. Der Wiederaufbau erfolgte dann nach den neuesten technischen Gesichtspunkten.

An das Münchner Reinheitsgebot hält man sich traditionell noch heute

Bereits das Münchner Biergebot von 1487 schreibt vor, dass für Münchner Bier nur Wasser, Gerste, Hopfen und Hefe verwendet werden dürfen. Ebenfalls erlaubt ist die Verwendung von Weizenmalz.

Auch heute noch wird das Münchner Bier aus eben diesen Zutaten gebraut. Aus dem geschroteten Malz und Wasser (Maische) wird die Bierwürze hergestellt. Diese wird anschließend unter Zugabe von ausgesuchtem Hopfen gekocht, wobei der Braumeister durch die Kochdauer und Temperatur je nach Rezeptur die Stammwürze, d.h. die spätere Stärke des Bieres, festlegt. Anschließend wird die Bierwürze abgekühlt und in Gärbottiche abgefüllt. Durch die Zugabe von Hefe erfolgt die Vergärung des Malzzuckers zu Alkohol und Kohlendioxid. Anschließend reift das Jungbier eine bestimmte Zeit in Lagertanks, ehe es filtriert bzw. unfiltriert in Gefäße abgefüllt wird.

Geschützte Spezialität

Logo geschützte geografische Angabe gelb und blau

Münchner Bier ist seit Juli 1998 eigenständig als geschützte geografische Angabe (g.g.A.) bei der EU eingetragen.

Damit ist diese Bezeichnung in allen Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft geschützt und darf nur von Erzeugern genutzt werden, die die Vorgaben des Einzigen Dokuments einhalten.

Kontakt

Verein Münchener Brauereien e.V.
Oskar-von-Miller-Ring 1
80333 München

Telefon 089/288631

Zur Webseite Verein Münchener Brauereien e.V.