Bayerische Fastenstarkbiere

Region: Oberbayern, Oberfranken, Oberpfalz, Mittelfranken, Niederbayern, Schwaben, Unterfranken

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Das bayerische Fastenstarkbier ist ein dunkles, alkoholreiches Starkbier mit malziger Note.

Aufgrund seines hohen Extraktgehalts ist das Doppelbockbier im Geschmack sehr vollmundig und abgerundet. Der Alkoholgehalt liegt bei über sieben Prozent.

- Maximator, Animator oder Salvator haben es in sich -

Der Verzehr beschränkt sich auf die frühjährliche Starkbierzeit während der letzten zwei Wochen im März. Fastenstarkbiere enden oft auf -ator, z.B. Maximator, Animator oder Salvator.
Beim Münchner Patentamt sind etwa 120 unterschiedliche Namen für Doppelbockbier verschiedener Brauereien mit der Endung -ator eingetragen. Es sind davon jedoch nur einige wenige in Gebrauch.

Vom Papst genehmigt und von den Mönchen verfeinert

Nahaufnahme von zwei dunklen Bieren in zwei verschiedenen Gläsern, Krug und Weizenglas

Das Doppelbockbier wurde erstmals 1629 von den Paulaner-Mönchen im Kloster "Neudeck op der Au" am Rande Münchens als "Sankt-Vaters-Bier" gebraut.

In der Fastenzeit wollten die Paulaner-Mönche die stark eingeschränkte Aufnahme fester Nahrung durch entsprechend gehaltvolle Getränke kompensieren.

Die Herstellung von Starkbieren musste jedoch vom Papst genehmigt werden. Um diesem einen Eindruck vom wohlschmeckenden Doppelbockbier zu vermitteln, schickten die Mönche ein Fässchen, gefüllt mit Fastenbier, nach Rom. Doch während des Transports über die Alpen und durch die Erwärmung unter italienischer Sonne kam es bereits verdorben beim Heiligen Vater an. Der Papst kostete und sah keinen Grund, warum er seinen Brüdern nördlich der Alpen den Genuss des Starkbieres untersagen sollte.

Um 1770 verbesserte der in Fischbach/Nittenau (Oberpfalz) geborene Braumeister und Klosterbruder Barnabas Still den Geschmack des Doppelbocks dermaßen, dass er weit über die Klostergrenzen hinaus bekannt wurde. Der bayerische Kurfürst Karl Theodor bekam beim Beginn der Fastenzeit im Kloster jedes Jahr den ersten Krug Salvator-Bier, wie das Fastenbier auch genannt wurde, gereicht. Dieser Brauch gefiel ihm so sehr, und das Bier schmeckte ihm so gut, dass er am 26. Februar 1780 den Paulaner-Mönchen den Ausschank und Verkauf ihres Bieres offiziell erlaubte.

20 Jahre später wurde das Kloster während der Säkularisation enteignet und die Brauerei an den Brauer Zacherl verpachtet, der das Salvator-Bier 1836 erstmals in einem Schreiben an König Ludwig I. erwähnte. Aus dem ursprünglichen Namen "Sankt-Vaters-Bier" entstand der Name "Salvator". Andere Brauereien nannten ihren Doppelbock ebenfalls "Salvator", was ihnen jedoch gerichtlich verboten wurde. Es ist ihnen nur erlaubt, die Endung -ator zu verwenden.

Heute wird die frühjährliche Starkbierzeit jedes Jahr vom Münchner Bürgermeister durch den Anstich des ersten Fasses Salvator-Doppelbock eröffnet.
Auf dem Münchner Nockherberg beginnt dann mit der berühmten "Politiker-Derblecke" die zwei Wochen dauernde "Münchner 5. Jahreszeit".

Bayern blickt auf jahrhundertelange Brautradition zurück

Bayern besitzt die größte Brauereidichte der Welt - ca. 620 Brauereien gibt es hier. Die Qualität und das Ansehen von Bayerischem Bier sind vor allem auf die jahrhundertelange Brautradition zurückzuführen. In Bayern ist auch der älteste Nachweis des Bierbrauens in Deutschland zu finden:

1935 grub man in der Nähe von Kulmbach in Oberfranken Bieramphoren aus der frühen Hallstattzeit (800 v. Chr.) aus. Die älteste in Bayern noch bestehende Brauerei ist die Klosterbrauerei Weihenstephan. Offiziell wurde in Weihenstephan im Jahr 1040 n. Chr. mit dem Brauen begonnen. In diesem Jahr gelang es Abt Arnold, der Stadt Freising das Brau- und Schankrecht abzunehmen. Tatsächlich wurde die Braukunst in Weihenstephan aber schon 725 n. Chr. begründet, als der heilige Korbinian ein Benediktinerkloster auf dem Nährberg gründete.

Das Reinheitsgebot gilt auch heute noch

Herzog Wilhelm IV. von Bayern erließ im Jahre 1516 das bekannte Bayerische Reinheitsgebot. Dieses gibt bis heute vor, dass für Bayerisches Bier nur Wasser, Malz, Hopfen und Hefe verwendet werden dürfen.

Aus dem geschroteten Malz und Wasser wird die Bierwürze hergestellt. Diese wird anschließend unter Zugabe von Hopfen gekocht, wobei der Braumeister durch die Kochdauer und Temperatur je nach Rezeptur die Stammwürze, d.h. die spätere Stärke des Bieres, festlegt. Anschließend wird die Bierwürze abgekühlt und in Gärbottiche abgefüllt. Durch die Zugabe von Hefe erfolgt die Vergärung des Malzzuckers zu Alkohol und Kohlendioxid. Anschließend reift das Jungbier eine bestimmte Zeit in Lagertanks, ehe es filtriert bzw. unfiltriert in Gefäße abgefüllt wird.

Kontakt

Bayerischer Brauerbund e.V.
Oskar-von-Miller-Ring 1
80333 München

Telefon 089/286604-0